Ausschreibung – Schwäbischer Ponytag 2010

Schwäbischer Pony-Tag und

bundesoffene Dartmoor-Pony-Schau

12. September 2010

Beginn: 9:00 Uhr; Auftrieb ab 7:30 Uhr
Veranstalter: Verband der Ponyzüchter Schwaben e.V.
in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
Organisation: Die Mitglieder des Verbandes
Ort: 89438 Holzheim bei Dillingen,
Reitanlage und Gestüt Wagner

Pony- und Pferde-Prämierung (Zuchtschau)

Zugelassen sind Pony- und Pferderassen, die vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreut werden, sowie Dartmoor-Ponys aus allen europäischen Zuchtgebieten. Der Vorstand behält sich das Gastrecht im Einzelnen vor. Die auszustellenden Tiere müssen einen Abstammungsnachweis einer anerkannten europäischen Züchtervereinigung haben.

Für alle Rassen werden folgende Klassen ausgeschrieben:

Klasse 1: Fohlen
Klasse 2: 2-jährige Stuten und Wallache
Klasse 3: 3-jährige und ältere Stuten / Wallache (die Stuten / Wallache werden altersgemäß eingeteilt)
Klasse 4: 2-jährige und ältere gekörte Hengste
(Die Vorstellung gekörter Hengste erfolgt ohne Reihung im Rahmen einer Präsentation an der Hand)
Klasse 5:
  • Familiensammlungen: Mutter, Tochter/Sohn und Enkel (mind. 2 Generationen)
  • Nachzuchtsammlungen: Mutter mit 2 direkten Nachkommen oder 3 direkte Nachkommen einer Mutter, die selbst nicht mehr ausgestellt werden kann.
  • Züchtersammlungen:  Mindestens 4 Pferde / Ponys einer Rasse aus einer Zuchtstätte.
Die teilnehmenden Pferde / Ponys müssen auch im Einzelwettbewerb vorgestellt werden.

Eine endgültige Klasseneinteilung behält sich der Veranstalter nach Nennungsschluss vor. Die Teilnehmer werden zeitnah informiert.

Ermittelt werden bei der Zuchtschau jeweils die Klassensieger, der Rassesieger und der Tagessieger.

Sportteil:

Eingeladen und zugelassen sind: alle Ponys und Spezialpferderassen der vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen und alle Teilnehmer der Bundesoffenen Dartmoor-Pony-Schau. In allen Sportwettbewerben dürfen nur Pferde / Ponys 3-jährig und älter teilnehmen.

Führzügelklasse:

Als Reiterin/Reiter können Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren teilnehmen.

Als Führer werden Personen ab 16 Jahren zugelassen.

Hilfszügel, Gerten und Sporen sind nicht erlaubt.

Ausrüstung nach § 70, Richterverfahren nach §§ 210, 211 der LPO.

Jedes Pony / Pferd kann zweimal vorgestellt werden.

Altersangabe sowie Name der Reiterin / Reiter und des Führers sind bei der Nennung anzugeben. Die Klasseneinteilung erfolgt altersgemäß.

GHP / geführt:

Pferde / Ponys:          3-jährig und älter

Teilnehmer:                Alle Altersklassen, Voraussetzung ist die geistige Mindestreife.

Ausrüstung Pferd:      Trensenzäumung oder Halfter, Führstrick. Bandagen, Gamaschen und Springglocken erlaubt.

Ausrüstung Führer:    Festes Schuhwerk, Handschuhe, Reithelm mit 3- bzw. 4-Punktbefestigung.

Anforderungen:          An folgenden Aufgaben muss das Pferd vorbei oder hindurchgeführt werden:

1.         Vortraben an der Hand

2.         Aufsteigende Luftballons hinter der Hecke

3.         Stangenkreuz

4.         Flatterband-/Müllpassage

5.         Angerollte Bälle aus einer Heckenlücke

6.         Rückwärtsrichten

7.         Regenschirm

8.         Plane

9.         Rappelsack

10.      Stillstehen

Weitere Details in der Broschüre „Gelassenheitswettbewerb für Sport- und Freizeitpferde“ 05/2008 (FN, B. Lietmann 02581-6362-537).

Bewertung:                 Analog dem Schulnotensystem mit Wertnoten von 1 bis 6 für das gelassene Verhalten des Pferdes und für die Fertigkeiten des Führenden.

Schauprogramm:

Als besondere Attraktion ist ein Schauprogramm geplant. Sinn und Zweck ist es durch Ponyspiele, bzw. profimäßige Vorstellung die Vielseitigkeit und die Verwendung der Pony- und Spezialpferderassen aufzuzeigen. Wir bitten geeignete Schaunummern dem Veranstalter zu nennen.

Allgemeine Bestimmungen:

Nenngeld:

Zuchtschau:

10,00 € pro gemeldetes Tier

Sportteil:

10,00 € pro gemeldete Prüfung

Nennungsschluss: 09. August 2010

Anmeldung mit beigefügtem Nennungsformular und einer Kopie des Abstammungsnachweises richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V. Die Bezahlung kann mit Scheck oder durch Überweisung des Nenngeldes erfolgen. Die Anmeldung wird mit Zahlungseingang rechtsverbindlich.

Geschäftsstelle:

Helmuth Stöcklein

Untere Hauptstraße 16

89407 Dillingen

Bankverbindung: Verband der Ponyzüchter Schwaben e.V.

Augusta-Bank e.G. Raiffeisen-Volksbank Augsburg

Konto-Nummer: 5 460 280

BLZ: 720 900 00

Es besteht die Möglichkeit im Schaukatalog Anzeigen gegen Rechnung zu schalten und Verkaufsponys zu inserieren.

Preisliste:

Anzeige halbe Seite € 30,00
Anzeige ganze Seite € 50,00
Verkaufspony € 10,00

Wir freuen uns über jeden Sponsor, der unsere Veranstaltung mit einem Geld- oder Sachpreis fördert.

Achtung: Der Verband der Ponyzüchter Schwaben e.V. ist eine Körperschaft im Sinne des § 44 a Abs. 4 ESTG. Sie dient nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken. Sponsoren, die unsere Veranstaltung mit Geld- und Sachleistungen fördern, erhalten eine Spendenquittung. Wenn sie Fragen haben, die Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V. steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Sie haben die Möglichkeit durch geeignete Fototafeln, die Sie nach eigenen Vorstellungen anfertigen und gestalten, auf Ihre Zucht, Ihr Gestüt oder Ihren Betrieb am Info-Stand unseres Verbandes aufmerksam zu machen.

Die Auslage von Prospekten, Werbe- und Infomaterial ist ebenfalls möglich. Setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V. in Verbindung.

Es bestehen in begrenztem Umfang Einstellmöglichkeiten für mitgebrachte Tiere:

Weitere Informationen durch die Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V.

Besondere Bestimmungen:

  • Der Equidenpass mit Nachweis des gültigen Impfschutzes ist bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Tiere aus seuchenverdächtigen Beständen sind von der Veranstaltung fern zu halten.
  • Mit der Anmeldung zur Schau versichert der Pferdebesitzer gegenüber dem Veranstalter den Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Fohlen sind grundsätzlich, außer bei der Einzelmusterung auf dem Dreieck, am Bauchgurt der Mutterstute oder durch eine sachkundige, erwachsene Person am Führstrick vorzustellen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Unglücksfälle oder Krankheiten, die Pferdebesitzern, Vorführern, Peitschenführern, Begleitpersonal, Zuschauern und Pferden während dieser Veranstaltung zustoßen; desgleichen nicht für Diebstähle, Beschädigungen und Feuer sowie für Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes (Tierhaltung) entstehen, oder für sonstige Vorfälle, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtungen, der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen geschieht auf eigene Gefahr.
  • Zweijährige und ältere Ponys / Pferde sind mit Trense bzw. in rassetypischer Art vorzustellen.
  • Auf korrekte, ordentliche Kleidung, Verbandskleidung bzw. rassetypische Kleidung des Vorführers und des Peitschenführers wird besonderer Wert gelegt.
  • Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringem Nennungseingang die Veranstaltung abzusagen.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Juni 2010
M D M D F S S
« Mai   Jul »
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930