Archiv für die Kategorie „Ausschreibungen“
Nennung – Schwäbischer Ponytag 2010
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Die Nennungen an:
Anmeldung mit beigefügtem Nennungsformular und einer Kopie des Abstammungsnachweises richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V. Die Bezahlung kann mit Scheck oder durch Überweisung des Nenngeldes erfolgen. Die Anmeldung wird mit Zahlungseingang rechtsverbindlich.

Gelassenheitsprüfung – Schwäbischer Ponytag 2010
Gelassenheit schafft Vertrauen |
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GHP
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Was ist die Gelassenheitsprüfung?Die GHP wurde 2001 als Gemeinschaftsaktion von Deutschlands führender Pferdesportzeitschrift CAVALLO mit der FN, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V., entwickelt. Es handelt sich hierbei um einen Breitensportlichen Wettbewerb, bei dem die Gelassenheit des Pferdes/Ponys in 10 standardisierten Alltagssituationen im Führen demonstriert werden kann. Hierbei geht es nicht nur um das angeborene Temperament, sondern auch um den antrainierten Gehorsam und das Vertrauen zum Menschen - Eigenschaften, die sich jeder bei seinem Pferd wünscht. |
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| Die geführte Gelassenheitsprüfung für Sport- und Freizeit:
Wer kann an der GHP teilnehmen? Was wird bewertet? |
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| Infos bezüglich der Aufgaben mit den Anforderungen, Teilnahmebestimmungen und vielen weiteren wichtigen Details finden Sie in der aktuellen GHP-Broschüre | ||||||||||||||||||
Ausschreibung – Schwäbischer Ponytag 2010
Schwäbischer Pony-Tag und
bundesoffene Dartmoor-Pony-Schau
12. September 2010
| Beginn: | 9:00 Uhr; Auftrieb ab 7:30 Uhr |
| Veranstalter: | Verband der Ponyzüchter Schwaben e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. |
| Organisation: | Die Mitglieder des Verbandes |
| Ort: | 89438 Holzheim bei Dillingen, Reitanlage und Gestüt Wagner |
Pony- und Pferde-Prämierung (Zuchtschau)
Zugelassen sind Pony- und Pferderassen, die vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreut werden, sowie Dartmoor-Ponys aus allen europäischen Zuchtgebieten. Der Vorstand behält sich das Gastrecht im Einzelnen vor. Die auszustellenden Tiere müssen einen Abstammungsnachweis einer anerkannten europäischen Züchtervereinigung haben.
Für alle Rassen werden folgende Klassen ausgeschrieben:
| Klasse 1: | Fohlen |
| Klasse 2: | 2-jährige Stuten und Wallache |
| Klasse 3: | 3-jährige und ältere Stuten / Wallache (die Stuten / Wallache werden altersgemäß eingeteilt) |
| Klasse 4: | 2-jährige und ältere gekörte Hengste (Die Vorstellung gekörter Hengste erfolgt ohne Reihung im Rahmen einer Präsentation an der Hand) |
| Klasse 5: |
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| Die teilnehmenden Pferde / Ponys müssen auch im Einzelwettbewerb vorgestellt werden. |
Eine endgültige Klasseneinteilung behält sich der Veranstalter nach Nennungsschluss vor. Die Teilnehmer werden zeitnah informiert.
Ermittelt werden bei der Zuchtschau jeweils die Klassensieger, der Rassesieger und der Tagessieger.
Sportteil:
Eingeladen und zugelassen sind: alle Ponys und Spezialpferderassen der vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen und alle Teilnehmer der Bundesoffenen Dartmoor-Pony-Schau. In allen Sportwettbewerben dürfen nur Pferde / Ponys 3-jährig und älter teilnehmen.
Führzügelklasse:
Als Reiterin/Reiter können Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren teilnehmen.
Als Führer werden Personen ab 16 Jahren zugelassen.
Hilfszügel, Gerten und Sporen sind nicht erlaubt.
Ausrüstung nach § 70, Richterverfahren nach §§ 210, 211 der LPO.
Jedes Pony / Pferd kann zweimal vorgestellt werden.
Altersangabe sowie Name der Reiterin / Reiter und des Führers sind bei der Nennung anzugeben. Die Klasseneinteilung erfolgt altersgemäß.
GHP / geführt:
Pferde / Ponys: 3-jährig und älter
Teilnehmer: Alle Altersklassen, Voraussetzung ist die geistige Mindestreife.
Ausrüstung Pferd: Trensenzäumung oder Halfter, Führstrick. Bandagen, Gamaschen und Springglocken erlaubt.
Ausrüstung Führer: Festes Schuhwerk, Handschuhe, Reithelm mit 3- bzw. 4-Punktbefestigung.
Anforderungen: An folgenden Aufgaben muss das Pferd vorbei oder hindurchgeführt werden:
1. Vortraben an der Hand
2. Aufsteigende Luftballons hinter der Hecke
3. Stangenkreuz
4. Flatterband-/Müllpassage
5. Angerollte Bälle aus einer Heckenlücke
6. Rückwärtsrichten
7. Regenschirm
8. Plane
9. Rappelsack
10. Stillstehen
Weitere Details in der Broschüre „Gelassenheitswettbewerb für Sport- und Freizeitpferde“ 05/2008 (FN, B. Lietmann 02581-6362-537).
Bewertung: Analog dem Schulnotensystem mit Wertnoten von 1 bis 6 für das gelassene Verhalten des Pferdes und für die Fertigkeiten des Führenden.
Schauprogramm:
Als besondere Attraktion ist ein Schauprogramm geplant. Sinn und Zweck ist es durch Ponyspiele, bzw. profimäßige Vorstellung die Vielseitigkeit und die Verwendung der Pony- und Spezialpferderassen aufzuzeigen. Wir bitten geeignete Schaunummern dem Veranstalter zu nennen.
Allgemeine Bestimmungen:
Nenngeld: |
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Zuchtschau: |
10,00 € pro gemeldetes Tier |
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Sportteil: |
10,00 € pro gemeldete Prüfung |
Nennungsschluss: 09. August 2010
Anmeldung mit beigefügtem Nennungsformular und einer Kopie des Abstammungsnachweises richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V. Die Bezahlung kann mit Scheck oder durch Überweisung des Nenngeldes erfolgen. Die Anmeldung wird mit Zahlungseingang rechtsverbindlich.
Geschäftsstelle:
Helmuth Stöcklein
Untere Hauptstraße 16
89407 Dillingen
| Bankverbindung: | Verband der Ponyzüchter Schwaben e.V.
Augusta-Bank e.G. Raiffeisen-Volksbank Augsburg Konto-Nummer: 5 460 280 BLZ: 720 900 00 |
Es besteht die Möglichkeit im Schaukatalog Anzeigen gegen Rechnung zu schalten und Verkaufsponys zu inserieren.
Preisliste:
| Anzeige halbe Seite | € 30,00 |
| Anzeige ganze Seite | € 50,00 |
| Verkaufspony | € 10,00 |
Wir freuen uns über jeden Sponsor, der unsere Veranstaltung mit einem Geld- oder Sachpreis fördert.
Achtung: Der Verband der Ponyzüchter Schwaben e.V. ist eine Körperschaft im Sinne des § 44 a Abs. 4 ESTG. Sie dient nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken. Sponsoren, die unsere Veranstaltung mit Geld- und Sachleistungen fördern, erhalten eine Spendenquittung. Wenn sie Fragen haben, die Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V. steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sie haben die Möglichkeit durch geeignete Fototafeln, die Sie nach eigenen Vorstellungen anfertigen und gestalten, auf Ihre Zucht, Ihr Gestüt oder Ihren Betrieb am Info-Stand unseres Verbandes aufmerksam zu machen.
Die Auslage von Prospekten, Werbe- und Infomaterial ist ebenfalls möglich. Setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V. in Verbindung.
Es bestehen in begrenztem Umfang Einstellmöglichkeiten für mitgebrachte Tiere:
Weitere Informationen durch die Geschäftsstelle des Verbandes der Ponyzüchter Schwaben e.V.
Besondere Bestimmungen:
- Der Equidenpass mit Nachweis des gültigen Impfschutzes ist bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Tiere aus seuchenverdächtigen Beständen sind von der Veranstaltung fern zu halten.
- Mit der Anmeldung zur Schau versichert der Pferdebesitzer gegenüber dem Veranstalter den Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Fohlen sind grundsätzlich, außer bei der Einzelmusterung auf dem Dreieck, am Bauchgurt der Mutterstute oder durch eine sachkundige, erwachsene Person am Führstrick vorzustellen.
- Der Veranstalter haftet nicht für Unglücksfälle oder Krankheiten, die Pferdebesitzern, Vorführern, Peitschenführern, Begleitpersonal, Zuschauern und Pferden während dieser Veranstaltung zustoßen; desgleichen nicht für Diebstähle, Beschädigungen und Feuer sowie für Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes (Tierhaltung) entstehen, oder für sonstige Vorfälle, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtungen, der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen geschieht auf eigene Gefahr.
- Zweijährige und ältere Ponys / Pferde sind mit Trense bzw. in rassetypischer Art vorzustellen.
- Auf korrekte, ordentliche Kleidung, Verbandskleidung bzw. rassetypische Kleidung des Vorführers und des Peitschenführers wird besonderer Wert gelegt.
- Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.
- Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringem Nennungseingang die Veranstaltung abzusagen.
