{"id":30,"date":"2013-12-07T22:06:20","date_gmt":"2013-12-07T20:06:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/?page_id=30"},"modified":"2026-02-24T16:34:40","modified_gmt":"2026-02-24T14:34:40","slug":"praeambel-satzung-verbandsordnung-und-beitrittserklaerung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/?page_id=30","title":{"rendered":"Verbandssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-right\">&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verbandsordnung<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Versammlungsordnung<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftsordnung<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Leitfaden zur Durchf\u00fchrung einer Zuchtschau<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Satzung<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beschlussbuch<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Gesch\u00e4ftsstelle:<\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Anton Schaubmair<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Gerbishofen 1<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">87662 Kaltental<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Tel.: 08344 \/ 2 21<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Fax: 08344 \/ 92 10 69<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">E-Mail: info@joslehof.de<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">info@ponys-aus-schwaben.de<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Homepage: www.ponys-aus-schwaben.de<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Bankverbindung:<\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Raiffeisenbank Kirchweihtal<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Konto-Nummer: 323 934<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">IBAN: DE90 7336 9918 0000 3239 34<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">BLZ: 733 699 18<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">BIC: GENODEF1OKI<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Pr\u00e4ambel<\/h4>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Im Bewusstsein seiner Verantwortung f\u00fcr die F\u00f6rderung der Pony- und Kleinpferdezucht,<br>in dem Willen, sowohl die Arbeit der Z\u00fcchtervereinigungen zu unterst\u00fctzen als auch die Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen auf der Grundlage der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der EU, des Bundes und der L\u00e4nder m\u00f6glichst effektiv zu unterst\u00fctzen,<br>dem Gedanken des Tierschutzgesetzes folgend, Verantwortung f\u00fcr das Tier als Mitgesch\u00f6pf zu \u00fcbernehmen, um dessen Leben und Wohlbefinden zu sch\u00fctzen,<br>geben sich die Mitglieder des Verbandes der Ponyz\u00fcchter Schwaben e.V. ihre Satzung.<\/li>\n\n\n\n<li>Zus\u00e4tzliche Regularien sollen die Verfahren innerhalb des Verbandes erleichtern. Die zentrale Aufgabe des Verbandes ist: die Erhaltung, Verbreitung und Pflege der von ihm betreuten Pony- und Kleinpferderassen sowie deren F\u00f6rderung und Verbesserung in sportlicher und z\u00fcchterischer Hinsicht. Der Verband f\u00fchrt alle ihm zur Erreichung des Verbandszweckes geeignet erscheinenden Ma\u00dfnahmen durch. Die Kommunikation der Mitglieder untereinander wird durch Informationen, Ver\u00f6ffentlichungen und Veranstaltungen gef\u00f6rdert.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr alle Tatbest\u00e4nde oder Problemstellungen die in keinem der Regelwerke des Verbandes eine ausreichende bzw. gar keine Regelung vorgesehen ist, gelten die einschl\u00e4gigen Vorschriften der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden: Staatsministerium f\u00fcr Landwirtschaft und Forsten bzw. die der Dachorganisation: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN).<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verband erhebt und verarbeitet Daten zur Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben, insbesondere hinsichtlich der Beratung und Koordinierung seiner Mitglieder. Hierbei werden die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutzgesetze gew\u00e4hrleistet.<\/li>\n\n\n\n<li>Versammlungsordnung Stand 01.02.2011<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. Allgemeines<\/h4>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Versammlungen der Organe des Verbandes gelten folgende Regelungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Versammlungen sind grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich. Einzelpersonen k\u00f6nnen nicht ausgeschlossen werden. Der Versammlungsleiter \u00fcbt jedoch das Hausrecht aus und kann zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung ein Teilnahmeverbot aussprechen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die \u00d6ffentlichkeit kann allenfalls zu verschiedenen Punkten ausgeschlossen werden, wenn es sich um personenbezogene oder vereinsinterne Entscheidungen handelt. Die Versammlung fasst dazu mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Einberufung<\/h4>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Form und Terminierung der Einberufung von Versammlungen richtet sich nach den einschl\u00e4gigen \u00a7\u00a7 der Satzung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand kann bei Bedarf G\u00e4ste zu den verschiedenen Versammlungen insgesamt oder nur zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr die Ladung von Sachverst\u00e4ndigen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3. Versammlungsleitung<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Der jeweilige Versammlungsleiter ergibt sich aus der Satzung. Er er\u00f6ffnet, leitet und schlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Nach Er\u00f6ffnung der Versammlung stellt der Versammlungsleiter die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Einberufung der Versammlung, die Beschlussf\u00e4higkeit sowie die Anzahl der Stimmberechtigten fest und gibt die Tagesordnung bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Die Tagesordnungspunkte kommen in der festgelegten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung. Mit Zustimmung der Versammlung kann der Versammlungsleiter einzelne Tagesordnungspunkte zeitlich vorziehen oder zur\u00fcckstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>d) \u00dcber Einspr\u00fcche gegen die Tagesordnung oder \u00c4nderungsantr\u00e4ge zur Tagesordnung stimmt die Versammlung ohne Diskussion mit einfacher Mehrheit ab.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Dem Versammlungsleiter stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu (Hausrecht). Ist die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Versammlung gef\u00e4hrdet, kann er das Wort entziehen bzw. Versammlungsteilnehmer auf Zeit oder f\u00fcr die restliche Dauer der Versammlung ausschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Ausschluss eines Teilnehmers ist die Versammlung zu fragen, die mit einfacher Mehrheit zustimmen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Der Versammlungsleiter kann die vorzeitige Beendigung (Aufhebung) der Versammlung anordnen, wenn die nach Abs. e) getroffenen Ma\u00dfnahmen zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Beendigung der Versammlung nicht ausreichen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4. Worterteilung<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Das Wort zur Aussprache erteilt der Versammlungsleiter. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Teilnehmer m\u00fcssen den Versammlungsraum verlassen, wenn Tagesordnungspunkte behandelt werden, die sie pers\u00f6nlich betreffen.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Der Versammlungsleiter kann das Wort jederzeit ohne vorherige Wortmeldung ergreifen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">5. Antr\u00e4ge<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Antr\u00e4ge sind in der durch Einladung festgelegten Frist einzureichen. \u00dcber die Zulassung entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Alle Antr\u00e4ge m\u00fcssen schriftlich eingereicht werden und schriftlich begr\u00fcndet sein. Antr\u00e4ge ohne Absender und Unterschrift d\u00fcrfen nicht behandelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Zusatzantr\u00e4ge, die sich aus der Beratung eines Antrages ergeben und diesen \u00e4ndern, erg\u00e4nzen oder fortf\u00fchren, sind ohne Feststellung der Dringlichkeit und ohne Formvorschrift zuzulassen und werden im Kontext des urspr\u00fcnglichen Antrags behandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Bei Antr\u00e4gen auf Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen in der Einladung zur beschlussberechtigten Versammlung der alte Text der Satzung, der Grund der \u00c4nderung und der zur Abstimmung vorgeschlagene Text der Satzungs\u00e4nderung aufgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">6. Abstimmungen<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Jeder Antrag ist vor der endg\u00fcltigen Abstimmung nochmals durch den Versammlungsleiter bzw. Antragsteller zu verlesen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Liegen zu einer Sache mehrere Antr\u00e4ge vor, so ist \u00fcber den weittestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrag der weittestgehende ist, entscheidet der Versammlungsleiter ohne Aussprache \u00fcber die Reihenfolge.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Abstimmungen erfolgen offen. Auf Antrag ist \u00fcber eine geheime Abstimmung durch die Versammlung mit einfacher Mehrheit zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Nach Eintritt in die Abstimmung darf das Wort zur Sache nicht mehr erteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Die Abstimmung soll in der Reihenfolge mit \u201eja\u201c, \u201enein\u201c und \u201eEnthaltung\u201c durchgef\u00fchrt und protokolliert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei allen Abstimmungen die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, wobei Stimmengleichheit einer Ablehnung gleichkommt. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>g) Schriftlich abgegebene Stimmen abwesender Mitglieder sind ung\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">7. Wahlen<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Wahlen d\u00fcrfen nur dann durchgef\u00fchrt werden, wenn sie satzungsgem\u00e4\u00df anstehen, auf der Tagesordnung vorgesehen und bei der Einberufung bekannt gegeben worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Wahlen sind grunds\u00e4tzlich schriftlich und geheim in der vorgeschriebenen Reihenfolge unter Verwendung der offiziellen Stimmkarten vorzunehmen, wenn die Versammlung nicht einstimmig anderes beschlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Vor dem Wahlgang hat der Vorstand zu pr\u00fcfen, ob die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten die Voraussetzungen erf\u00fcllen, welche die Satzung vorschreibt.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Gegebenenfalls ist ein Wahlleiter durch die Versammlung zu bestimmen. In allen F\u00e4llen, in denen er nicht selbst zur Wahl steht, fungiert der Versammlungsleiter auch als Wahlleiter.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Ein Abwesender kann gew\u00e4hlt werden, wenn dem Vorstand vor der Abstimmung eine schriftliche Erkl\u00e4rung vorliegt, aus der die Bereitschaft hervorgeht, die Wahl anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Die Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, sollten sich der Versammlung kurz vorstellen. Nach der Wahl sind die Kandidaten ausdr\u00fccklich zu fragen, ob sie das Amt annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>g) Das Wahlergebnis ist durch den Versammlungs- bzw. Wahlleiter der Versammlung bekannt zu geben und vollst\u00e4ndig zu Protokoll zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>h) Briefwahlen sind nicht zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">8. Versammlungsprotokolle<\/h4>\n\n\n\n<p>a) \u00dcber alle Versammlungen sind Ergebnisprotokolle zu f\u00fchren, die in angemessener Zeit den eingeladenen Versammlungsteilnehmern zuzustellen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Beschl\u00fcsse werden in geeigneter Form bekannt gegeben, ausgenommen sind Beschl\u00fcsse die den Pers\u00f6nlichkeitsbereich von Mitgliedern ber\u00fchren oder solche die in nicht \u00f6ffentlichen Vorstands- oder Ausschusssitzungen gefasst wurden. In beiden F\u00e4llen sind alle Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Beschl\u00fcsse aller Organe des Verbandes sind durch die Mitgliederversammlung zu ratifizieren und in einem Beschlussbuch chronologisch in ihrem origin\u00e4ren Beschlusstext zu f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftsordnung Stand: 01.02.2011<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes:<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes regelt alle Belange, die \u00fcber den \u00a7 9 der Verbandssatzung hinausgehend einer internen Festsetzung bed\u00fcrfen. Entsprechend seines ehrenamtlichen Charakters und auf Grund des sehr weit gef\u00e4cherten Aufgabenkatalogs gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 2, 3 und 9 der Satzung, kann die anstehende Vorstandsarbeit nur in der Form einer Teamarbeit bew\u00e4ltigt werden. Das beinhaltet eine klare Selbstverpflichtung der Vorstandsmitglieder auf Grund der Annahme ihrer Wahl sich jeweils federf\u00fchrend um folgende T\u00e4tigkeitsbereiche zu k\u00fcmmern.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.1 Die Gesch\u00e4ftsverteilung im Vorstand beschreibt im Einzelnen die Aufgabenbereiche wie folgt:<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Der (die)Vorsitzende:<\/p>\n\n\n\n<p>Der (die) Vorsitzende ist verantwortlich f\u00fcr die dem Verband laut Satzung \u00fcbertragenen Aufgaben. Er (Sie) ist zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften bevollm\u00e4chtigt, die den Verband mit nicht mehr als<\/p>\n\n\n\n<p>\u20ac 1.500,&#8211; im Einzelfall belasten (siehe hierzu auch 1.3.b der Gesch\u00e4ftsordnung).<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes schl\u00e4gt der (die) Vorsitzende einen Ersatz bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung vor, der dann durch Beschluss als \u201ekommissarisches Vorstandsmitglied\u201c bis zur n\u00e4chsten regul\u00e4ren Neuwahl zu bestellen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Der (die) stellvertretende Vorsitzende vertritt den (die) Vorsitzende(n) in den von der Satzung vorgesehenen F\u00e4llen und \u00fcbernimmt einige der Fachbereichsaufgaben nach Abs.: 1.2.a).<\/p>\n\n\n\n<p>c) Die weiteren Mitglieder des Vorstandes vertreten den (die) Vorsitzende(n). oder den (die) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) in den von der Satzung vorgesehenen F\u00e4llen und \u00fcbernehmen einige der Fachbereichsaufgaben nach Abs.: 1.2.a).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.2 Aufgaben des Vorstandes<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Entsprechend Abs. 2.1 dieser Gesch\u00e4ftsordnung verteilen sich verschiedene Fachbereiche auf die Mitglieder des Vorstands. Sie werden zu Beginn einer Legislaturperiode entsprechend der Kompetenzen bzw. Vorlieben der gew\u00e4hlten Personen durch anschlie\u00dfenden Vorstandsbeschluss verteilt. Diese anf\u00e4ngliche Fachbereichzuteilung kann sp\u00e4ter gegebenenfalls durch erneuten Vorstandsbeschluss ver\u00e4ndert werden. Bei jeder Referatsverteilung ist jedoch immer darauf zu achten, dass kein Arbeitsbereich unbesetzt bleibt. Im Einzelnen beschreiben sich die Referate wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Der (die) Beauftragte f\u00fcr Soziales \u00fcbernimmt die Bereiche Gesch\u00e4ftsstelle, Mitgliederbetreuung, Mitgliederwerbung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Der (die) Beauftragte f\u00fcr das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen als Sachbearbeiter(in) f\u00fcr Finanzen \u00fcbernimmt folgende Aufgaben: F\u00fchren der Kassengesch\u00e4fte, Ausarbeiten eines j\u00e4hrlichen Wirtschaftsplans anhand der ihm zugehenden Anregungen seitens des Vorstandes oder des Ausschusses, Erstellen eines Jahresberichtes einschlie\u00dflich Jahresabschluss und ggf. Steuererkl\u00e4rung, Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens. Ersatzweise Koordinierung und \u00dcberwachung der o.g. Aufgaben, wenn deren Ausf\u00fchrung an Dritte \u00fcbertragen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Der (die) Beauftragte f\u00fcr \u00d6ffentlichkeits- und Pressearbeit \u00fcbernimmt als Leiter(in) der Presse- und Informationsstelle folgende Aufgaben: Redaktion der Vereinsmitteilungen an die Mitglieder, Benachrichtigung der Presse \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Vereins, Auswahl interessanter Artikel aus der Fachpresse zur Information der Mitglieder (Presseschau), Betreuung der Mitteilungsseiten des Verbandes in den verschiedenen Fachzeitschriften und im Internet, Herausgabe rassespezifischen Informationsmaterials (Info-Bl\u00e4tter). Erstellung von Ausstellungskatalogen einschlie\u00dflich Werbung in Zusammenarbeit mit dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin) und dem (der) Beauftragten Zucht).<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Der (die) Beauftragte f\u00fcr Zuchtangelegenheiten \u00fcbernimmt folgende Aufgaben: Beratung in allen Fragen der Zucht und Haltung von Pferden, Organisation von Zuchtleistungsschauen, Ausrichten von einschl\u00e4gigen Fortbildungsveranstaltungen, Zusammenarbeit mit den Zuchtverb\u00e4nden und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Nach dem Motto \u201eZucht und Sport \u2013 Hand in Hand\u201c obliegt ihm (ihr) des Weiteren die Beratung der Mitglieder in allen zuchtrelevanten Fragen des Pferdesportes und das F\u00fchren sportrelevanter Verzeichnisse wie High-Point-Liste, Top Ten, etc.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Der (die) Beauftragte f\u00fcr Jugendarbeit \u00fcbernimmt folgende Aufgaben: Die F\u00f6rderung der z\u00fcchterischen und sportlichen Jugendarbeit und die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe unter weitgehender Ber\u00fccksichtigung der Interessen junger Menschen und deren Mitbestimmung und Mitgestaltung. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (der Gesch\u00e4fts-f\u00fchrerin), dem (der) Beauftragten f\u00fcr \u00d6ffentlichkeits- und Pressearbeit und dem (der) Beauftragten f\u00fcr Zuchtangelegenheiten ist anzustreben.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Jedes Vorstandsmitglied fertigt einen T\u00e4tigkeitsbericht \u00fcber seinen Fachbereich an, der der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich, nach entsprechender Beratung in Vorstand und Ausschuss vorgelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Jedes Vorstandsmitglied erkl\u00e4rt sich bereit, an Aufgaben mitzuwirken, die nicht unmittelbar in sein Fachressort fallen und die ihm vom Vorstand oder durch die Gesch\u00e4ftsordnung \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Gegebenenfalls kann die obige Aufgabenverteilung durch Vorstandsbeschluss auch innerhalb dieser Bereiche ver\u00e4ndert werden solange dadurch nicht Arbeitsgebiete vakant fallen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.3 Beschl\u00fcsse des Vorstandes<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber<\/p>\n\n\n\n<p>a) Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung der Satzung und der Verbandsordnung. Diese Beschl\u00fcsse werden nach Beratung in den einschl\u00e4gigen Gremien der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Ausgaben, die den Verband mit mehr als \u20ac 1.500,&#8211; im Einzelfall belasten bed\u00fcrfen der Zustimmung durch den Ausschuss.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Vorstandsbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen zu einzelnen Themen auch auf schriftlichem Wege (Brief; Telefonkonferenz, Fax; E-Mail) gefasst werden, m\u00fcssen aber bei der n\u00e4chsten Vorstandssitzung ratifiziert und protokolliert werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.4 Abstimmungsverfahren im Vorstand<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit<\/p>\n\n\n\n<p>a) in ordentlichen Vorstandssitzungen<\/p>\n\n\n\n<p>d) In Telefonkonferenzen bei denen entsprechend Punkt 1.3 c) ein Protokoll erstellt wurde. Alle Protokolle sind in der n\u00e4chsten ordentlichen Vorstandssitzung zu verabschieden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.5 Weisungsbefugnis<\/h4>\n\n\n\n<p>Eine Weisungsbefugnis innerhalb des Vorstandes ist nicht gegeben. Vielmehr bearbeitet jedes Mitglied des Vorstandes seinen Ressort-Bereich eigenverantwortlich, ber\u00e4t sich mit seinen Vorstandskollegen und informiert \u00fcber seine Aktivit\u00e4ten bzw. f\u00fchrt gegebenenfalls entsprechende Vorstandsbeschl\u00fcsse herbei.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1.6 Mitgliederaufnahme<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Entsprechend der Vorgabe in \u00a7 4 Abs. 1 der Satzung beschlie\u00dft der Vorstand, \u00fcber die Aufnahme neuer Mitglieder sofern ein entsprechender schriftlicher Antrag vorliegt. Die Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft kann ohne Begr\u00fcndung erfolgen. F\u00fcr die Antragsstellung ist das aktuelle Formblatt ebenso verbindlich wie die Einzugserm\u00e4chtigung f\u00fcr Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Dienstleistungsgeb\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Formen der Mitgliedschaft, soweit nicht im \u00a7 4 der Satzung anders festgelegt:<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">1. Eine Einzelmitgliedschaft kann von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen beantragt werden. In diesen F\u00e4llen sind sie wie eine Einzelperson zu behandeln (siehe auch 1.6 b) 2.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">2. Personengemeinschaften: das sind Ehegatten, Bedarfsgemeinschaften, Familien mit abh\u00e4ngigen\/minderj\u00e4hrigen Kindern, Z\u00fcchtergemeinschaften und Vereine. Sie k\u00f6nnen die sogenannte Familienmitgliedschaft beantragen. Gleichzeitig benennen sie dem Verband ihre zust\u00e4ndige Gesch\u00e4ftsperson. (im Einzelnen: Ansprechpartner, Schuldner, gesetzlicher Vertreter). Personengemeinschaften k\u00f6nnen zwar mehr als zwei Personen umfassen, sind jedoch nur mit zwei Stimmberechtigten in den Mitgliederversammlungen vertreten.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">3. Minderj\u00e4hrige (10. bis 18. Lebensjahr) k\u00f6nnen eine so genannte Jugendmitgliedschaft erwerben. Jugendliche Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes (nach \u00a7 6 der Satzung), nicht jedoch das aktive und passive Wahlrecht. Das Weitere ist in der Jugendordnung geregelt. Ansprechpartner f\u00fcr die Aufnahme oder Beendigung der Mitgliedschaft ist der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">4. \u00dcber eine Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.<\/span><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr den Ausschuss<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2.1. Erg\u00e4nzend zu \u00a7\u00a7 13 ff der Verbandssatzung gilt f\u00fcr den Ausschuss folgende Gesch\u00e4ftsordnung:<\/h4>\n\n\n\n<p>a) Au\u00dferordentliche Ausschusssitzungen m\u00fcssen vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens 50 % der Ausschussmitglieder beantragen und schriftlich begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Bei au\u00dferordentlichen Ausschusssitzungen werden ausschlie\u00dflich die Punkte der Tagesordnung behandelt. Weitergehende W\u00fcnsche und Antr\u00e4ge sind bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Ausschusssitzung zu vertagen.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Alle Sitzungen des Ausschusses folgen den Bestimmungen der vorliegenden Versammlungsordnung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2.2. Aufgaben der Rassevertreter (nach \u00a7 13 der Satzung)<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Rassevertreter stellen die spezifischen Verbindungspersonen zwischen den Z\u00fcchtern und den Gremien des Verbandes dar. Ihre Aufgaben beschreiben sich wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Direkte Betreuung der Z\u00fcchter in rassespezifischen Fragen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Aktive Mitarbeit bei rassebezogenen Veranstaltungen wie Zuchtschauen, Pr\u00e4sentationen, Messeauftritten o.\u00e4.<\/p>\n\n\n\n<p>c) M\u00f6glichst intensive Kontaktpflege zu den Zuchtverb\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Enge Zusammenarbeit mit dem (der) Beauftragten f\u00fcr \u00d6ffentlichkeits- und Pressearbeit des Verbandes in allen Fragen der Information \u00fcber rassespezifische Ereignisse; etc.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2.3. Beschl\u00fcsse des Ausschusses sind durch die Mitgliederversammlung zu ratifizieren und in einem Beschlussbuch chronologisch in ihrem origin\u00e4ren Beschlusstext zu f\u00fchren.<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3. Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung<\/h4>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend zu \u00a7 15 der Verbandssatzung regelt die vorliegende Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung folgende Sachverhalte:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3.1 F\u00fcr alle Mitgliederversammlung sind die Regeln der Versammlungsordnung ma\u00dfgebend.<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3.2 Enge Zusammenarbeit mit dem (der) Beauftragten f\u00fcr \u00d6ffentlichkeits- und Pressearbeit des Verbandes in allen Fragen der Information \u00fcber rassespezifische Ereignisse, etc.<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3.3 Die Beschl\u00fcsse aller Gremien des Verbandes sind durch die Mitgliederversammlung zu ratifizieren und in einem Beschlussbuch chronologisch in ihrem origin\u00e4ren Beschlusstext zu f\u00fchren<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4. Erg\u00e4nzungen zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/h4>\n\n\n\n<p>Sonstige Regularien, die erg\u00e4nzend zur Satzung des Verbandes f\u00fcr notwendig erachtet werden:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4.1 Jedes Verbandsgremium kann sich zur Kl\u00e4rung bestimmter Sachverhalte bzw. zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben sachverst\u00e4ndiger Dritter bedienen. Das ist jeweils:<\/h4>\n\n\n\n<p>\u2022 vom betroffenen Gremium mit einfacher Mehrheit zu beschlie\u00dfen und<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 vom Vorstand zu genehmigen, sofern Kosten damit verbunden sind.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4.2 Den nach Punkt 4.1 geladenen Sachverst\u00e4ndigen steht ein Honorar in angemessener H\u00f6he und Leistungen nach g\u00fcltigem Bundesreisekostenrecht zu.<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4.3 Alle Verbands\u00e4mter sind ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten, deren Aus\u00fcbung grunds\u00e4tzlich unentgeltlich und eigenverantwortlich erfolgt und somit keinerlei Regressanspr\u00fcche des Freiwilligen an den Verband beinhaltet. (Haftungsausschluss des Verbandes). Auf Antrag kann eine Aufwandsentsch\u00e4digung gew\u00e4hrt werden.<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4.4 F\u00fcr die zu w\u00e4hlenden Kassenpr\u00fcfer gilt:<\/h4>\n\n\n\n<p>\u2022 Der Auftrag der Kassenpr\u00fcfer beschr\u00e4nkt sich gew\u00f6hnlich auf die Kassenf\u00fchrung sowie auf die Pr\u00fcfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet wurden, ob die Ausgaben sachlich richtig sind und ob sie mit dem Wirtschaftsplan \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Ein Mitglied des Vorstandes oder des Ausschuss kann nicht zum Kassenpr\u00fcfer bestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die Kassenpr\u00fcfung ist nach M\u00f6glichkeit von beiden Pr\u00fcfern gemeinsam vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4.5 Die Entlastung des Vorstandes hat die Wirkung eines Verzichts seitens des Verbandes auf Schadenersatzanspr\u00fcche. Die Grundlage der Entlastung bilden die Berichte, insbesondere der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und die Vorlage des Jahresabschlusses sowie das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung.<\/h4>\n\n\n\n<p>Geb\u00fchrenordnung Stand: 01.02.2011<\/p>\n\n\n\n<p>Satzung: \u00a7 7 Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verband erhebt Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Die H\u00f6he, F\u00e4lligkeit und Zahlungsweise wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder sind von der pers\u00f6nlichen Beitragspflicht befreit.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Es gelten folgende Regularien:<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Beitragsh\u00f6he:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Einzelmitglieder \u20ac 25,&#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Personengemeinschaften \u20ac 40,&#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Jugendmitglieder \u20ac 5,&#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00e4lligkeit: im ersten Quartal des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n\n\n\n<p>Zahlungsweise: in der Regel im Lastschrifteinzugsverfahren, Ausnahmen werden gebilligt<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Leitfaden zur Durchf\u00fchrung einer Zuchtschau<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">Stand: 01.02.2011<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Leitfaden kann f\u00fcr alle Schauen, die der Verband der Ponyz\u00fcchter<\/p>\n\n\n\n<p>Schwaben e.V. als Veranstalter bzw. Mitveranstalter ausrichtet angewandt werden. Schauen k\u00f6nnen Zuchttierschauen, Zucht- und Gebrauchstierschauen, Fohlenschauen u.a. sein. Allen ist gemeinsam, dass sie ausschlie\u00dflich oder im \u00fcberwiegenden Interesse der Mitglieder des Verbandes ausgerichtet werden und sowohl als Standortbestimmung in der Zucht als auch als eine der M\u00f6glichkeiten der Absatzwerbung f\u00fcr Zuchtprodukte anzusehen sind. Der Verband unterst\u00fctzt die Veranstalter dieser Schauen im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Abstammung<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Alle gezeigten Zuchtprodukte m\u00fcssen einen Abstammungsnachweis einer anerkannten Z\u00fcchtervereinigung haben oder erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">&nbsp;<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Klasseneinteilung und Klassengr\u00f6\u00dfe<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Die Einteilung der Tiere in Klassen richtet sich nach Ausschreibung und<\/p>\n\n\n\n<p>Nennergebnis. Sie soll so vorgenommen werden, dass eine aussagekr\u00e4ftige<\/p>\n\n\n\n<p>Konkurrenz gegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Familie gelten:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Stute mit mindestens zwei unmittelbaren Nachkommen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Mindestens drei Nachkommen einer nicht ausgestellten Stute<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Stute mit Tochter und Enkel(in)<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klassengr\u00f6\u00dfe der eingeteilten Tiere\/Familien soll drei Tiere\/Familien nicht<\/p>\n\n\n\n<p>unter- und zehn nicht \u00fcberschreiten. Gegeben falls wird nach dem Geburtsdatum<\/p>\n\n\n\n<p>geteilt. Eine Unterteilung nach der v\u00e4terlichen Abstammung ist nur bei Nachzuchtbewertungen der Hengste zul\u00e4ssig. Ergibt sich innerhalb der einzelnen Altersstufen keine aussagef\u00e4hige Konkurrenz, ist eine sinnvolle Zusammenfassung verschiedener Altersstufen m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Abgelegte Leistungspr\u00fcfungen k\u00f6nnen Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme an einer Schau sein. Zuerkannte Titel wie Staatspr\u00e4mienstute, Elitehengst, Pr\u00e4mienfohlen usw. k\u00f6nnen im Schaukatalog aufgef\u00fchrt werden, wenn sie im Nennungsformular enthalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr<\/span><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00e4mierungsstufen<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Die in einer Schau vorgestellten Tiere werden in der Regel gemustert und<\/p>\n\n\n\n<p>klassenweise auf dem Ring rangiert. Sie erhalten eine Einstufung in drei<\/p>\n\n\n\n<p>Pr\u00e4mienklassen, wobei<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Klasse I ziemlich gut und besser<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Klasse II befriedigend und<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Klasse III ausreichend<\/p>\n\n\n\n<p>in der Gesamtbewertung entspricht. Tiere mit einer geringeren Gesamtnote werden nicht pr\u00e4miert.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">&nbsp;<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Sonderpreise<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Sonderpreise k\u00f6nnen je nach Auftrieb und Bedeutung vergeben werden,<\/p>\n\n\n\n<p>wie z.B.:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Bestes Stutfohlen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Bestes Hengstfohlen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beste zweij\u00e4hrige Stute<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beste dreij\u00e4hrige Stute<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Siegerstute<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Siegerhengst<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Siegerfamilie<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorgenannten Auszeichnungen k\u00f6nnen nur vergeben werden, wenn eine<\/p>\n\n\n\n<p>gen\u00fcgend gro\u00dfe Konkurrenz innerhalb der einzelnen Klassen gegeben ist. So<\/p>\n\n\n\n<p>m\u00fcssen mindestens zwei 1 a pr\u00e4mierte Tiere sich um die Auszeichnung bewerben.<\/p>\n\n\n\n<p>Um den Titel \u201eSiegerstute\u201c k\u00f6nnen nur dreij\u00e4hrige und \u00e4ltere Stuten konkurrieren, die bei Schauen des gleichen Veranstalters noch nicht mehr als zweimal Siegerstute geworden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird eine Auszeichnung \u201eBeste dreij\u00e4hrige Stute der Schau\u201c vergeben, k\u00f6nnen sich dreij\u00e4hrige Stuten nicht um den Titel \u201eSiegerstute\u201c der Schau bewerben.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">&nbsp;<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Ausr\u00fcstung der Vorf\u00fchrer und der Tiere<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Die\/der Vorf\u00fchrer\/in sollte ordentlich und zweckm\u00e4\u00dfig gekleidet sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Fohlen sind von einer geeigneten Person zu f\u00fchren oder an der Mutter anzubinden, sofern ein Freilaufen nicht ausdr\u00fccklich gestattet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Je nach Alter und Temperament des Tieres erfolgt die Vorf\u00fchrung mit Halfter oder mit Trense. Hengste m\u00fcssen sicher zu f\u00fchren sein.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Richter<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Die Richteranzahl ist in Abstimmung mit dem Veranstalter und des Richterverfahrens zu besetzen. Es k\u00f6nnen pro Richtergremium zwei Nachwuchsrichter zus\u00e4tzlich eingesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Veranstaltungsablauf<\/p>\n\n\n\n<p>Den Weisungen der Richter und der Schauleitung ist Folge zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Impfschutz:<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Die aufgetriebenen Tiere m\u00fcssen ausreichenden Impfschutz gegen Pferdeinfluenza vorweisen. Eine Impfbescheinigung ist mitzuf\u00fchren und auf Verlangen vorzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">&nbsp;<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Haftung<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Nur Tiere d\u00fcrfen an einer Schau teilnehmen, f\u00fcr die eine eigene ausreichende<\/p>\n\n\n\n<p>Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. F\u00fcr eine Unfallversicherung ist jeder selbst zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<p>Schiedsgerichtsverfahren<\/p>\n\n\n\n<p>Das Schiedsgericht einer Schau wird durch den Veranstalter berufen. Es besteht aus drei Mitgliedern und mindestens einem stellvertretenden Mitglied.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Schiedsgerichtes m\u00fcssen mit den Bestimmungen der<\/p>\n\n\n\n<p>Schauordnung und der g\u00fcltigen Satzung des Verbandes vertraut sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Mitglied eines Schiedsgerichtes darf an einem Verfahren nicht mitwirken, wer<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Selbst oder als Angeh\u00f6riger der Besitzer des betroffenen Tieres an dem<\/p>\n\n\n\n<p>Verfahren beteiligt oder interessiert ist,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei einer angefochtenen Entscheidung einer unteren Instanz mitgewirkt hat<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 sich f\u00fcr befangen h\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes muss im Programm oder durch<\/p>\n\n\n\n<p>Anschlag bekannt gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Schiedsgericht einer Veranstaltung entscheidet in der Besetzung von drei<\/p>\n\n\n\n<p>Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Sonderf\u00e4lle<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Abweichungen von dieser Schauordnung sind im Interesse der Aussteller nach<\/p>\n\n\n\n<p>Abstimmung mit dem Vorstand des Verbandes m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading has-text-align-center\">Verband der Ponyz\u00fcchter Schwaben e.V.<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">Satzungsentwurf Stand: 11.03.2011<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Name und Sitz des Vereins, Zuchtgebiet, Gesch\u00e4ftsjahr, Gerichtsstand<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Verband der Ponyz\u00fcchter Schwaben e. V. im folgenden kurz Verband genannt. Der Verband ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen (VR 907).<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Wirkungsbereich des Verbandes erstreckt sich auf das Gebiet des Regierungsbezirks Schwaben und die angrenzenden Gebiete.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Verband hat seinen Sitz in Stadtbergen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zweck des Verbandes<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Verband verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1997 (\u00a7\u00a7 51 ff) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung; hier die Pflege und F\u00f6rderung, sowie die Erhaltung und Verbesserung der Zucht und des Sports f\u00fcr die von ihm betreuten Pferderassen. Eine gewerbliche Tierzucht wird nicht verfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verband ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Mittel des Verbandes d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Verbandsmitglieder, soweit sie Aufgaben des Verbandes wahrnehmen, sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Aufgaben des Verbandes<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Verband betreut alle durch den Bayerischen Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V. anerkannten Pony- und Kleinpferderassen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die vom Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V. herausgegebene Zuchtbuchordnung in ihrer jeweiligen g\u00fcltigen Fassung wird vom Verband f\u00fcr sich und seine Mitglieder anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verband ist innerhalb seines Wirkungsbereiches f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht ausdr\u00fccklich durch Satzung oder Zuchtbuchordnung dem Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. zugewiesen bzw. \u00fcbertragen worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Dem Verband obliegen insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Der Tierschutz;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beratung und F\u00f6rderung, die der Verbesserung der Zucht und des Reit- und Fahrsportes dient;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Durchf\u00fchrung von Zuchttierschauen;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 F\u00f6rderungen, die der Verbesserung der Aufzucht, Haltung und Pflege, sowie der Gesunderhaltung der Tierbest\u00e4nde dienen;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 F\u00f6rderung der Kommunikation der Z\u00fcchter untereinander durch geeignete Informationen, Ver\u00f6ffentlichungen und Veranstaltungen;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahrung der Belange des Verbandes und der Interessen der Z\u00fcchter bei den \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nden und Verwaltungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Mitglied kann werden, wer seinen Wohnsitz im Wirkungsbereich des Verbandes hat (\u00a7 1 Ziff. 2) und das 10. Lebensjahr vollendet hat; Das Weitere regelt die Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verband und die Verwirklichung seines Zwecks besonders verdient gemacht hat.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Jeder Z\u00fcchter im Zuchtgebiet, der zur Mitwirkung an einer z\u00fcchterisch einwandfreien Arbeit bereit ist, hat einen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>(\u00a7 7 Abs.1 Nr. 5 Tierzuchtgesetz).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufnahme in den Verband ist schriftlich bei der Gesch\u00e4ftsstelle zu beantragen. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Ausschluss aus dem Verband kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ausschlussgr\u00fcnde sind insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p>3.1. wiederholte Verst\u00f6\u00dfe gegen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Tierschutzbestimmung<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Satzung des Verbandes<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Zuchtbuchordnung<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Interessen des Verbandes<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beschl\u00fcsse und Anordnungen des Verbandes oder des Bayerischen Zuchtverbandes f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. wenn das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4. \u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes beschlie\u00dft der Ausschuss mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Dem betroffenen Mitglied ist die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme vor dem Ausschuss zu geben. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist zu begr\u00fcnden und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes zuzusenden. Gegen den Beschluss \u00fcber den Ausschluss steht dem Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Entscheidung der Einspruch zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung \u00fcber den Einspruch ist durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Bis zu einer vereinsintern endg\u00fcltigen Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ruhen alle Rechte des Mitglieds.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Bei einem Ausschluss endet die Mitgliedschaft 4 Wochen nach Zugang der Entscheidung \u00fcber den Ausschluss, d. h. nach Verstreichen der Einspruchsfrist. Im Falle des Einspruches des Mitgliedes endet die Mitgliedschaft mit Best\u00e4tigung des Ausschlusses durch die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Wenn es die Interessen des Verbandes gebieten, kann der Ausschuss seinen Beschluss f\u00fcr vorl\u00e4ufig vollziehbar erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes ist fr\u00fchestens nach Ablauf eines Jahres m\u00f6glich. \u00dcber den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich \u00fcber den Ausschluss entschieden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Der Austritt oder Ausschluss befreit nicht von der Erf\u00fcllung finanzieller Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verband.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Die Mitglieder haben das Recht auf Beratung und auf F\u00f6rderung der Zucht, alle zuchtf\u00f6rdernden Einrichtungen des Verbandes zu ben\u00fctzen und an der Willensbildung durch Aus\u00fcbung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Mit der Aufnahme in den Verband haben die Mitglieder die Satzung, die Beschl\u00fcsse und erg\u00e4nzende Bestimmungen des Verbandes, sowie die Satzung und die Zuchtbuchordnung des Bayerischen Zuchtverbandes f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V. zu befolgen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren, sowie Leistungsentgelte erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Leistungsentgelte werden vom Ausschuss nach H\u00f6he und F\u00e4lligkeit festgelegt. Die festgesetzten Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Leistungsentgelte sind zur Aufrechterhaltung der finanziellen Liquidit\u00e4t von den Mitgliedern rechtzeitig zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Ehrenmitglieder sind von der pers\u00f6nlichen Beitragspflicht befreit.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Organe des Verbandes<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Organe des Verbandes sind:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 der Vorstand,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 der Ausschuss,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Jugendvertretung,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Der Vorstand<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Das kollegiale Vorstandsgremium besteht aus 3 bis 5 Mitglieder. Es setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Vorstandsvorsitzende(r)<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 stellvertretende(r) Vorsitzende(r)<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 weitere Mitglieder des Vorstandes<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die gew\u00e4hlten Mitglieder des Vorstandes bilden den Vorstand im Sinne des<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 26<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">Abs. 1 Satz 2 BGB jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt folgende Regelung: Der stellvertretende Vorsitzende und die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind nur bei Verhinderung des Vorsitzenden und seines Vertreters zur Vertretung des Verbandes berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Aufgabenbereiche des Vorstandsgremiums regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine Amtszeit von<\/p>\n\n\n\n<p>4 Jahren gew\u00e4hlt. Damit eine kontinuierliche Arbeit gew\u00e4hrleistet ist, bleibt der Vorstand so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, ist der Ausschuss berechtigt, ein Ersatzmitglied bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlen, die die Wahl f\u00fcr die restliche Amtsdauer vornimmt. Die Neuwahl des Gesamtvorstandes soll in der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung nach Ablauf der Amtszeit erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. W\u00e4hlbar sind Mitglieder des Verbandes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Stimmen sind nicht \u00fcbertragbar, Briefwahl ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Aufgaben des Vorstands<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand leitet den Verband und vertritt ihn gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Leitung des Verbandes und die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Vollzug der Beschl\u00fcsse der Verbandsorgane,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Erstellung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Erstellung des Haushaltsplans als Beschlussvorlage f\u00fcr den Ausschuss,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Einberufung und Leitung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Versammlungen des Ausschusses und der Mitgliederversammlungen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Anstellung und K\u00fcndigung von Mitarbeitern des Verbandes,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Informationen \u00fcber das Zuchtgeschehen im Zuchtgebiet bzw. Aktivit\u00e4ten des Verbandes durch geeignete Ver\u00f6ffentlichungen oder Veranstaltungen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Vorstand ist berechtigt und wird bevollm\u00e4chtigt redaktionelle \u00c4nderungen<\/p>\n\n\n\n<p>oder Erg\u00e4nzungen, die auf Grund einer Beanstandung durch das Registergericht oder Finanzamt erforderlich werden in eigener Zust\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber dem Registergericht oder dem Finanzamt zu erledigen, um die Eintragungsf\u00e4higkeit von Satzungs\u00e4nderungen oder die Bescheinigung der Gemeinn\u00fctzigkeit herbeizuf\u00fchren bzw. zu bewahren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Beschlussf\u00e4higkeit des Vorstandes<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind und mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Vorstand entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Beschl\u00fcsse sind zu Protokoll zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Der Ausschuss<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Ausschuss besteht aus dem Vorstand und den Rassevertretern.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Jede im Zuchtgebiet betreute Pferderasse wird durch einen Vertreter im Ausschuss repr\u00e4sentiert. Sind mehr als 50 Tiere in das Zuchtbuch einer betreuten Rasse eingetragen, k\u00f6nnen zwei Vertreter dieser Rasse in den Ausschuss gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Rassevertreter werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Damit eine kontinuierliche Arbeit gew\u00e4hrleistet ist, bleibt der Ausschuss so lange im Amt, bis ein neuer Ausschuss gew\u00e4hlt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Soweit f\u00fcr ein Arbeitsergebnis es sinnvoll und zweckm\u00e4\u00dfig erscheint, kann der Vorstand weitere Personen in beratender Funktion zu den Sitzungen des Ausschusses einladen.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Ausschuss wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Ausschuss ist mindesten einmal im Jahr, au\u00dferdem bei Bedarf, einzuberufen. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt mindestens 14 Tage vor dem anberaumten Termin. Eine au\u00dferordentliche Ausschusssitzung kann vom Vorstand jederzeit auch ohne Einhaltung einer Ladefrist und mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen werden. Eine Ausschusssitzung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Ausschussmitglieder dies schriftlich beantragt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Aufgaben des Ausschusses<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Festsetzung von Beitr\u00e4gen, Geb\u00fchren und Leistungsentgelten<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beratung und Vorbereitung des Haushaltsplanes,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Zustimmung zu Verm\u00f6gensverf\u00fcgungen und Haushaltsausgaben im Betrag von mehr als 1.500,&#8211; \u20ac. Die Genehmigungspflicht besteht nur im Innenverh\u00e4ltnis und stellt keine Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkung im Sinne des<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">\u00a7 26 Abs. 1 Satz 3 BGB dar,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Entscheidung \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Entscheidung \u00fcber eine Ordnungsma\u00dfnahme gem\u00e4\u00df \u00a7 20 der Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Vorbereitung und Festlegung von Veranstaltungen, Schauen und Pr\u00e4mierungen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Vorbereitung der Mitgliederversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahrnehmung der Interessen des Verbandes gegen\u00fcber dem Bayerischen Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Ausschuss kann sich zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben sachverst\u00e4ndiger Personen bedienen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Beschlussf\u00e4higkeit des Ausschusses<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Ausschuss ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit von mindestens der H\u00e4lfte der Ausschussmitglieder. Die Beschl\u00fcsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschl\u00fcsse \u00fcber Aufnahmeverweigerung und den Ausschluss von Mitgliedern werden schriftlich und geheim gefasst.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine vorl\u00e4ufige Beschlussfassung ist unter Verwendung schriftlicher Kommunikationsverfahren m\u00f6glich. Diese Beschl\u00fcsse m\u00fcssen bei der n\u00e4chsten Ausschusssitzung best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Beschl\u00fcsse des Ausschusses sind zu protokollieren. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen und den Ausschussmitgliedern schriftlich zur Kenntnis zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit des Ausschusses ist der Vorstand berechtigt sofort eine weitere Ausschusssitzung einzuberufen. Diese ist dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen (Vorsorgliche Einladung).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Die Mitgliederversammlung, Einberufung und Beschlussfassung<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Jedes Mitglied, soweit es vollj\u00e4hrig ist, hat in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme, Mitgliederfamilien k\u00f6nnen mit h\u00f6chstens zwei Stimmen vertreten sein. Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung muss schriftlich mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen erfolgen. Eine Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr abzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn 1\/10 der Mitglieder dies unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt. Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen nur zu den Tagesordnungspunkten gefasst werden, die zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung gef\u00fchrt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Jede nach \u00a7 15 Abs. 2 einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden, soweit nichts anderes gefordert mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Vorstand des Verbandes kann bei Bedarf G\u00e4ste bzw. Sachverst\u00e4ndige zur Mitgliederversammlung einladen.<\/p>\n\n\n\n<p>6. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Die Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Mitgliederversammlung sind vorbehalten<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahl des Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahl der Rassevertreter,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Entgegennahme des Jahresberichts,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beschlussfassung \u00fcber den Haushalt,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beschlussfassung \u00fcber den Einspruch eines Mitgliedes nach Verbandsausschluss durch den Ausschuss<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Satzungs\u00e4nderungen und Satzungserg\u00e4nzungen (soweit sie nicht redaktionell bedingt sind, \u00a7 10 Abs. 3),<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Aufl\u00f6sung des Verbandes.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 17<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Die Jugendvertretung<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Zur F\u00f6rderung des jugendlichen Nachwuchses im Verband wird eine Jugendvertretung durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Das weitere regelt die Jugendordnung des Verbandes der Ponyz\u00fcchter Schwabens e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Jugendvertreter ist ein beschlie\u00dfendes Mitglied im Vorstand des Verbandes.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 18<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bewertungskommission<\/h4>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr Stutbuchaufnahmen, Fohlenpr\u00e4mierungen u. a. werden Bewertungskommissionen gebildet, soweit dazu durch den Verband Bereitschaft besteht und durch den Bayerischen Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. diese Aufgaben auf den Verband \u00fcbertragen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder einer Bewertungskommissionen sind:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 der amtlich bestellte Zuchtleiter oder ein von ihm Beauftragter,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 der Vorsitzende des Verbandes der Ponyz\u00fcchter Schwabens e.V. oder ein von ihm Beauftragter und<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 mindestens ein Vertreter der zu bewertenden Rasse.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Bewertungskriterien werden von den Rassebeir\u00e4ten des Bayerischen Zuchtverbandes f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V. entsprechend der Zuchtbuchordnung und erg\u00e4nzender Regularien festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Stutbuchf\u00fchrung und Registrierung der Zuchttiere ist dem Bayerischen Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V. vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 19<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftsordnung, Entsch\u00e4digung des Verbandspersonals, Haftung<\/h4>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr den internen Gesch\u00e4ftsbetrieb k\u00f6nnen die Verbandsorgane eine Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr ihren Bereich erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder des Verbandes \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Soweit Kosten f\u00fcr dieses Ehrenamt anfallen, k\u00f6nnen diese erstattet werden. F\u00fcr Fahrtkosten, Tage- und \u00dcbernachtungsgelder werden die Richts\u00e4tze des Bundesreisekostenrechts angewandt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. F\u00fcr Sch\u00e4den jeder Art, die einem Verbandsmitglied durch Ma\u00dfnahmen oder dem Unterlassen von Ma\u00dfnahmen des Verbandes aus der Ben\u00fctzung von Verbandseinrichtungen entstanden sind, besteht eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit durch den Verband, soweit dieser nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Rechts einzustehen hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 20<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Ordnungswidrigkeiten<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Wegen schuldhaften Versto\u00dfes gegen die Bestimmungen dieser Satzung und der Zuchtbuchordnung des Bayerischen Zuchtverbandes f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V., sowie Anordnungen der Verbandsorgane ist der Ausschuss berechtigt, den sogenannten Verweis gegen das betroffene Mitglied auszusprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Jeder Ordnungsbescheid ist dem betroffenen Mitglied mittels eingeschriebenen Briefs zuzustellen. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zum rechtlichen Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Das Recht des Verbandes zum Ausschluss eines Mitgliedes aus wichtigem Grund bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 21<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bestandsklausel, Satzungs\u00e4nderungen<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Erweist sich eine Bestimmung der Satzung als ganz oder teilweise unwirksam, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen und Regelungen in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig. Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 22<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Aufl\u00f6sung des Verbandes<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Der Verband kann durch eine eigens hierf\u00fcr einberufene Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes ist das Verm\u00f6gen des Verbandes zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwenden und an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zu \u00fcbergeben. \u00dcber den Verwendungszweck entscheidet die Mitgliederversammlung. Beschl\u00fcsse \u00fcber die zuk\u00fcnftige Verwendung des Verbandsverm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschlie\u00dft, ist der Vorsitzende des Verbandes der allein vertretungsberechtigte Liquidator.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 23<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Inkrafttreten<\/h4>\n\n\n\n<p>Diese Satzung hat die Mitgliederversammlung am 11. M\u00e4rz 2011 beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Augsburg in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verband der Ponyz\u00fcchter Schwaben e. V.<\/h2>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Jugendordnung Stand: 11.03.2011<\/h2>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zugeh\u00f6rigkeit<\/h4>\n\n\n\n<p>Zur Verbandsjugend geh\u00f6ren alle jungen Menschen vom vollendeten 10. Lebensjahr bis unter 27 Jahre, die Mitglieder des Verbandes der Ponyz\u00fcchter Schwabens e.V. sind, sowie die gew\u00e4hlten und berufenen Jugendmitarbeiter.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Aufgaben der Verbandsjugend<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Verbandsjugend erf\u00fcllt ihre Aufgaben unter Beachtung der Satzung des Verbandes. Sie tr\u00e4gt zur Erreichung des Verbandszwecks bei und hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die F\u00f6rderung der z\u00fcchterischen und sportlichen Jugendarbeit im Verband und die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe unter weitgehender Ber\u00fccksichtigung der Interessen junger Menschen (bis unter 27 Jahre) und deren Mitbestimmung und Mitgestaltung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der Verbandsjugend im Rahmen der Verbandssatzung im Verband.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verbandsjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig; sie entscheidet mit \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Organe<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Organe sind:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die Verbandsjugendleitung und<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Verbandsjugendversammlung<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Verbandsjugendleitung<\/h4>\n\n\n\n<p>1. Die Verbandsjugendleitung besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 dem Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 dem Verbandsjugendsprecher<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 den Beisitzern (maximal drei)<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Vorsitzende der Verbandsjugend ist stimmberechtigtes Mitglied des Verbandsvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Verbandsjugendleitung erf\u00fcllt ihre Aufgaben im Rahmen der Verbandssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschl\u00fcsse der Verbandsjugendversammlung. Die Verbandsjugendleitung ist f\u00fcr ihre Beschl\u00fcsse der Verbandsjugendversammlung und dem Vorstand des Verbandes verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Sitzungen der Verbandjugendleitung finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der H\u00e4lfte der Mitglieder der Verbandsjugendleitung ist von dem Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Verbandjugendleitung ist f\u00fcr alle Jugendangelegenheiten des Verbandes zust\u00e4ndig. Sie entscheidet \u00fcber die Verwendung der der Verbandsjugend zuflie\u00dfenden Mittel im Rahmen der Beschl\u00fcsse der Verbandsjugendversammlung und der Satzung des Verbandes.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Verbandsjugendversammlung<\/h4>\n\n\n\n<p>Es gibt ordentliche und au\u00dferordentliche Verbandsjugendversammlungen. Die Verbandsjugendversammlung ist das oberste Organ der Verbandjugend.<\/p>\n\n\n\n<p>1. Zusammensetzung, die Verbandsjugendversammlung besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Der Verbandsjugendleitung,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 allen jungen Menschen des Verbandes (von 10 bis 27 Jahre)<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 allen Mitarbeitern\/-innen in der Jugendarbeit des Verbandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Kinder und Jugendliche haben ab dem 10. Lebensjahr aktives Wahlrecht. Beisitzer der Verbandsjugendleitung m\u00fcssen bei ihrer Wahl mindestens 14 Jahre alt sein. Der\/die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende der Verbandsjugendleitung m\u00fcssen bei ihrer Wahl mindestens 18 Jahre alt sein. Der Verbandsjugendsprecher bzw. die Verbandsjugendsprecherin m\u00fcssen bei der Wahl mindestens 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Aufgaben der Verbandsjugendversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Entgegennahme der Berichte der Verbandsjugendleitung,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Entlastung der Verbandsjugendleitung,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahl der Verbandsjugendleitung,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die j\u00e4hrliche abzuhaltende Verbandsjugendversammlung soll mindestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung des Verbandes stattfinden. F\u00fcr die Einberufung, Beschlussf\u00e4higkeit, Beschlussfassung und Wahlen finden die jeweiligen Bestimmungen der Verbandssatzung in \u00a7 15 entsprechend Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Jugendordnungs\u00e4nderungen<\/h4>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen der Jugendordnung k\u00f6nnen nur von dem ordentlichen Verbandsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Verbandsjugendtag beschlossen werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Jugendordnungs\u00e4nderungen werden erst nach Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung des Verbandes wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendordnung wurde am 11. M\u00e4rz 2011 von der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ponyz\u00fcchter Schwabens e.V. best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschlussbuch:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vorwort:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df unserer Satzung und der hierzu ergangenen Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die zust\u00e4ndigen Gremien sind deren Beschl\u00fcsse grunds\u00e4tzlich gem\u00e4\u00df unserer Versammlungsordnung in den jeweiligen Sitzungsprotokollen festzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse aller Organe des Verbandes sind durch die Mitgliederversammlung zu ratifizieren und in einem Beschlussbuch chronologisch in ihrem origin\u00e4ren Beschlusstext zu f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>04.12.1998 (Ausschuss)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder einer Bewertungskommission sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der amtlich bestellte Zuchtleiter oder ein von ihm Beauftragter,<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorsitzende des Verbandes der Ponyz\u00fcchter Schwabens e.V. oder ein von ihm Beauftragter und<\/li>\n\n\n\n<li>mindestens ein Vertreter der zu bewertenden Rasse.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>13.07.2010 (Ausschuss)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesch\u00e4ftsstelle des Verbandes wird zur Durchf\u00fchrung notwendiger Aktivit\u00e4ten eine j\u00e4hrliche Aufwandsentsch\u00e4digung gew\u00e4hrt. Nicht abgedeckt sind mit dieser Aufwandsentsch\u00e4digung Portokosten, von einzelnen Briefsendungen abgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>03.11.2010 (Ausschuss)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Schauen sollten f\u00fcr Aussteller attraktiver gestaltet werden. Der Unkostenbeitrag pro Tier wird auf einheitlich 10,00 \u20ac festgelegt. Sind mehr als 3 Tiere gemeldet, werden diese ohne weitere Kosten f\u00fcr den Aussteller zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>21.02.2011 (Ausschuss)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verband der Ponyz\u00fcchter Schwaben e.V. gibt sich eine Verbandsordnung gem\u00e4\u00df \u00a7 20 unserer Satzung (18.03.2000), ver\u00f6ffentlicht auf unserer Homepage: <a href=\"http:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\">www.ponys-aus-schwaben.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Einladungen zu Ausschusssitzungen werden unter Einhaltung der Ladungsfristen ab sofort aus Kostengr\u00fcnden ausschlie\u00dflich per E-Mail abgewickelt, ebenso der daraus resultierende Schriftverkehr.<\/p>\n\n\n\n<p>Protokolle zu Jahreshauptversammlungen werden den Mitgliedern auf schriftlichen Antrag per E-Mail zugestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>23.03.14 <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zentrale Fohlenbrenntermine in Schwaben: Drei Termine sind vorgesehen, ein Termin mit Schwerpunkt Sportponyrassen und ein weiterer Termin mit Schwerpunkt Robustponyrassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Pr\u00e4mie f\u00fcr das Fohlen kann erhalten werden, wenn:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliedschaft im Ponyzuchtverband Schwaben e. V.<\/li>\n\n\n\n<li>Fohlen muss im Katalog stehen und an einem der drei Terminen vorgestellt worden sein, soweit ein Katalog erstellt wird<\/li>\n\n\n\n<li>30 \u20ac f\u00fcr Goldpr\u00e4mienfohlen<\/li>\n\n\n\n<li>20 \u20ac f\u00fcr Pr\u00e4mienfohlen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>15.03.15<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr eine K\u00f6rpr\u00e4mie von 50 \u20ac sind folgende Bedingungen zu erf\u00fcllen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliedschaft im Ponyzuchtverband Schwaben e.V.<\/li>\n\n\n\n<li>bayrisch Gezogener Hengst<\/li>\n\n\n\n<li>oder s\u00fcddeutsche K\u00f6rung<\/li>\n\n\n\n<li>Hengst muss im Zuchtbuch eingetragen sein<\/li>\n\n\n\n<li>Antrag an die Gesch\u00e4ftsstelle binnen 6 Monaten<\/li>\n\n\n\n<li>Antrag von Homepage muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>22.04.16<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Auszahlung der Fohlenpr\u00e4mie findet ausschlie\u00dflich an der Jahreshauptversammlung des Ponyzuchtverband Schwabens e.V. statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls der Besitzer des Pr\u00e4mien- oder Goldpr\u00e4mienfohlen an diesem Tag verhindert sein sollte, kann die Fohlenpr\u00e4mie durch einen Vertreter abgeholt werden. Um zu gew\u00e4hrleisten, dass der Besitzer die Pr\u00e4mie durch den Vertreter erh\u00e4lt, muss der Vorstand schriftlich oder telefonisch informiert sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>03.02.19<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschluss in der Ausschusssitzung: 03.02.19&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beschluss einstimmig<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;Der Verband der Ponyz\u00fcchter Schwaben e.V. \u00fcbernimmt die vollst\u00e4ndige Summe der Z\u00fcchterumlage des Herdbuchprogramms, f\u00fcr die Mitglieder des Ponyzuchtverband Schwaben e.V.. Einen Anspruch auf die \u00dcbernahme der Z\u00fcchterumlage besteht nur, wenn das Mitglied ebenfalls eine Mitgliedschaft im bayrischen Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. hat. Eine Barauszahlung der Umlage erfolgt nicht an die Mitglieder. Der Betrag geht direkt an den Dachverband. Der Beschluss wird auf die Ausschusssitzung vorgezogen, da der Dachverband bez\u00fcglich der Z\u00fcchterumlage eine sofortige Entscheidung ben\u00f6tigt.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>23.06.23<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschluss der Jahreshauptversammlung: 23.06.23&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beschluss einstimmig<\/p>\n\n\n\n<p><u>Fohlenbezuschussung bei zentralem Fohlenregistrierungstermin<\/u><\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Fohlen bekommt an den zentralen Fohlenregistrierungsterminen vom schw\u00e4bischen Ponyzuchtverband Schwaben e.V. einen Zuschuss von 10 \u20ac. Diese Bezuschussung wird am Tag der Fohlenregistrierung vor Ort nur an Mitglieder des Ponyzuchtverbandes in bar ausbezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>28.06.24<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschluss: Erh\u00f6hung der Fohlenpr\u00e4mie<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9 Stimmen daf\u00fcr, 1 Stimme dagegen, 1 Stimme enthalten<\/p>\n\n\n\n<p>Aktuell sind zwei Fohlenbrenntermine in Schwaben vorgesehen. Dies Ausschreibung wird \u00fcber das Hotline (Verbandszeitung des Zuchtverband f\u00fcr Kleinpferde und Spezialrassen) ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pr\u00e4mie f\u00fcr das Fohlen kann bei einer Mitgliedschaft im Ponyzuchtverband Schwaben e.V. erhalten werden.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Goldpr\u00e4mienfohlen wird von 30 \u20ac auf 35 \u20ac angehoben<\/li>\n\n\n\n<li>Pr\u00e4mienfohlen wird von 20 \u20ac auf 25 \u20ac angehoben<\/li>\n\n\n\n<li>Nicht pr\u00e4mierte Fohlen erhalten erstmals 15 \u20ac<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ausbezahlung wird weiterhin, wie vom Beschluss am 22.04.16, auf der Jahreshauptversammlung ausbezahlt<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>28.06.24<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschluss: &nbsp;Trennung der Pr\u00e4mierung der Shetlandponyrassen an dem zentralen Fohlenregistrierungstermine<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>einstimmig<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ab dem Jahr 2024 werden an den kommenden Fohlenregistrierungsterminen die Rassen Shetlandpony und Classic Pony getrennt bewertet<\/li>\n\n\n\n<li>Shetlandpony Mini + Original + Deutsches Partbred Shetlandpony \u2013 werden zusammen bewertet<\/li>\n\n\n\n<li>Classic Pony \u2013 wird separat bewertet<\/li>\n\n\n\n<li>Von jeder Rasse muss an diesem Tag 8 Fohlen anwesend sein, damit ein Championat ausgerichtet werden kann<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>28.06.24<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschluss: Barbara von Stetten wird zum Ehrenmitglied ernannt <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>einstimmig<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16.05.25 <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschluss: Pr\u00e4mie f\u00fcr Stuten auf der Landesschau<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>einstimmig<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Stute hat eine Einladung zur bayrischen Landesschau erhalten<\/li>\n\n\n\n<li>Die Stute hat an der bayrischen Landesschau teilgenommen<\/li>\n\n\n\n<li>Der Z\u00fcchter erh\u00e4lt nach schriftlichen Antrag (Antrag &#8211; &#8222;Downloads&#8220; auf der Homepage) die Pr\u00e4mie in H\u00f6he von 50 \u20ac<\/li>\n\n\n\n<li>Der Antrag muss bis zum 1.12 des Kalenderjahres der Landesschau gestellt werden<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Verbandsordnung Versammlungsordnung Gesch\u00e4ftsordnung Leitfaden zur Durchf\u00fchrung einer Zuchtschau Satzung Beschlussbuch &nbsp; Gesch\u00e4ftsstelle: Anton Schaubmair Gerbishofen 1 87662 Kaltental Tel.: 08344 \/ [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-30","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/30"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=30"}],"version-history":[{"count":23,"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/30\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1404,"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/30\/revisions\/1404"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ponys-aus-schwaben.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=30"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}